5 sei. Man höre schon ein «Klepfen», das könne aber sonst was sein. Die Pferde hätten aber nichts). 3.5 Im Rahmen der Gewährung der Frist gemäss Art. 318 StPO reichte die Beschwerdeführerin am 17. Januar 2024 diverse Unterlagen ein und machte geltend, es seien neue Arztberichte dazugekommen, welche die Misshandlung der Pferde bewiesen. Es werde mindestens dreimal am Tag ein Anschlag gegen ihre Pferde verübt. Diese «Saubande» sei endlich zu verhaften.