Daneben schickte sie zahlreiche E-Mails direkt an einzelne Polizisten (vgl. S. 3 der angefochtenen Verfügung; vgl. auch den Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 21. November 2023; vgl. ebenfalls die Notiz der Staatsanwaltschaft betreffend ein Telefonat mit dem Kantonspolizisten X.________ vom 29. September 2023, wonach dieser angab, dass auf den Fotos, welche die Beschwerdeführerin abgegeben habe, nichts zu sehen