Seiner Meinung nach wiesen die Pferde keine Spuren einer Tierquälerei auf. 3.4 Die Staatsanwaltschaft erreichten ferner ab ca. Ende September 2023 diverse E- Mails (inkl. Fotos) der Beschwerdeführerin, im Rahmen welcher diese wiederum zahlreiche Vorwürfe (insbesondere Delikte zum Nachteil der Pferde und des Ponys, teilweise auch zu ihrem Nachteil) äusserte. Die Beschwerdeführerin kontaktierte im Jahr 2023 mindestens 28 Mal die Kantponspolizei Bern, insbesondere wiederum im Zusammenhang mit der angeblichen Tierquälerei. Daneben schickte sie zahlreiche E-Mails direkt an einzelne Polizisten (vgl. S. 3 der angefochtenen Verfügung;