_ AG bei der Staatsanwaltschaft an. Er gab an, dass in den Nächten nichts, d.h. nichts Aussergewöhnliches und auch keine anderen Menschen festgestellt worden seien. Die Beschwerdeführerin habe der W.________ AG das von ihrer Kamera aufgenommene Videomaterial geschickt. Darauf sei schon ein Pfeifen zu hören, aber seiner Meinung nach stamme dieses nicht von einem Menschen, sondern eher von einem Fuchs oder einer Katze. Er habe zudem die Pferde begutachtet. Er sei gelernter Landwirt und kenne sich mit den Tieren aus. Seiner Meinung nach wiesen die Pferde keine Spuren einer Tierquälerei auf.