_ (Ort) (Kanton Bern) ein. Aus der Chronologie ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin ihre Pferde bereits in diversen Ställen untergestellt hatte und dabei jeweils vermutete, dass ihre Tiere Opfer von Tierquälerei geworden seien (u.a. Zerstechen der Halswehne der Stute Q.________, so dass diese fast innerlich verblutet sei; «Zerstechen» der Stute R.________ am ganzen Körper; Lähmungen der Stute R.________ am ganzen Körper; Stechen mit einer Kunststoffgabel in die Wange des Ponys S.________; Brechen von Backenzähnen der Stute R.________; Muskelfaserrisse am Hals sowie verletzte Zähne der Stute Q.