16 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Von den Schlussbemerkungen des Beschwerdeführers vom 11. Januar 2025 (Eingang Beschwerdekammer: 13. Januar 2025) wird Kenntnis genommen und gegeben. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt.