15 che Einvernahmen, Abschluss der Untersuchung inkl. nochmaliger einlässlicher Einvernahme des Beschwerdeführers und Anklageerhebung) erscheint die Dauer der Untersuchungshaft verhältnismässig. Dass das Beschleunigungsgebot in Haftsachen verletzt worden wäre, wird zu Recht nicht geltend gemacht. 8.5