In Bezug auf den Einbruchdiebstahl in Langnau vom 15.10.2024 liegt ein DNA-Treffer und ein Geständnis des Beschuldigten vor, womit der dringende Tatverdacht zu bejahen ist. Welcher Tatbeitrag dabei dem Beschuldigten zuzurechnen ist, inwiefern seine Aussagen verwertbar sein werden sowie der Einbruchdiebstahl in Jegenstorf vom 02.12.2024 und der versuchte Einbruchdiebstahl in Burgdorf vom 08.12.2024, bilden Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Diese weiteren möglicherweise vom Beschuldigten begangenen Delikte bilden nicht Grundlage der Begründung des dringenden Tatverdachts im Haftantrag.