Urteile des Bundesgerichts 7B_474/2023 vom 6. September 2023 E. 3.6.2; 7B_154/2023 vom 13. Juli 2023 E. 5.2; 1B_232/2023 vom 30. Mai 2023 E. 3.2). 6.2 Das Zwangsmassnahmengericht begründete den dringenden Tatverdacht im Haftanordnungsentscheid ARR 24 45 vom 13. Dezember 2024 wie folgt: Der Beschuldigte ist geständig. Weiter wurde das Deliktsgut im Taxi aufgefunden, in welchem sich namentlich der Beschuldigte befand und festgenommen worden konnte. Damit wurde er in flagranti ertappt. Damit ist der dringende Tatverdacht auf den Einbruchdiebstahl am 11.12.2024 auch ohne das Vorliegen weiterer Beweismittel gegeben.