bekannt, aus welchen Gründen in den jeweiligen Rapporten der «17.07.2007» vermerkt (Beschwerdebeilagen 8, 9 und 10) bzw. die Untersuchung im Kanton Freiburg gegen den Beschuldigten als Jugendlichen geführt wird (Beschwerdebeilage 10). Insbesondere ist unklar, welche Abklärungen die dortigen Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf das Alter des Beschwerdeführers getätigt haben. Entsprechendes wird in der Beschwerde denn auch nicht dargetan.