8 liche Untersuchung sind dabei, anders als die Handknochenanalyse und die ärztliche Untersuchung, grundsätzlich zum Beweis geeignet (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts D-2746/2024 vom 15. August 2024 E. 5.2.1). Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Hinsicht Grundsätze zur Gewichtung der Resultate der Untersuchungen definiert (eingehend hierzu: BVGE 2018 VI/3 E. 4.2.1 f.; vgl. auch E-794/2024 vom 5. April 2024 E. 6.3.3 mit Hinweis). Mit diesen setzt sich die Verteidigung nicht auseinander.