Indes wurde ein solches während hängigen Beschwerdeverfahrens durch die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben (siehe dazu den Gutachtensauftrag vom 30. Dezember 2024), wobei die körperliche Untersuchung am 7. Januar 2025 durchgeführt wurde und diese mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Mindestalter des Beschwerdeführers von 19 Jahren ergeben hat (Gutachten, S. 6). Mit Blick auf die im Haftverfahren eingeschränkte Prüfung erweist sich das Gutachten als schlüssig. Offensichtliche und/oder schwere Mängel sind keine auszumachen.