SR 142.31) vorliege. Aufgrund der Aktenlage und des Verhaltens des Beschwerdeführers gehe das SEM von seiner Volljährigkeit aus und werde sein Geburtsdatum im ZEMIS auf den «01.01.2006» anpassen (Beschwerdebeilage 7; vgl. dazu auch das von der Staatsanwaltschaft im Beschwerdeverfahren eingereichte Schreiben von D.________, SEM, an den Leistungserbringer Rechtsschutz des BAZ vom 25. September 2024).