Dezember 2024 [Beschwerdebeilage 4]. Wie die Staatsanwaltschaft in der oberinstanzlichen Stellungnahme vorbringt, deutet der Umstand, dass sich der Beschwerdeführer unbestrittenermassen ohne Ausweispapiere auf die Reise nach Europa begab, darauf hin, dass er seine Volljährigkeit verschleiern wollte.