Beim Eintrag ins Strafregister wird das Geburtsdatum kaum überprüft werden, sondern die Angaben der meldenden Behörde übernommen. Der Beschuldigte selbst gab im laufenden Verfahren wiederum ein anderes Geburtsdatum an. Das Gericht stellt vorliegend auf die Angaben der Migrationsbehörden, welche im laufenden Asyl- und Ausländerverfahren massgebend sind, ab. Dort wird der Beschuldigte in der Hauptidentität mit dem Geburtsdatum «01.01.2006» geführt. Bei der Einreise des Beschuldigten wurde dieses Geburtsdatum aufgenommen, womit ihm ein erhöhter Stellenwert zukommt.