Es ist nicht bekannt, weshalb die Jugendstaatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten als Jugendlichen führt. Fest steht aber, dass die übrigen offenen Strafverfahren von den «ordentlichen» Staatsanwaltschaften geführt werden, womit diese vom Geburtsdatum «01.01.2006» ausgehen, da andernfalls die Jugendanwaltschaft vermerkt wäre. Nach dem Gesagten steht fest, dass der Beschuldigte bei den Migrationsdiensten und insbesondere im Zemis unter dem Geburtsdatum «01.01.2006» geführt wird. Beim Eintrag ins Strafregister wird das Geburtsdatum kaum überprüft werden, sondern die Angaben der meldenden Behörde übernommen.