Fakt bleibt, dass er von sich aus nie angab, am «17.07.2007» geboren zu sein. Sollte dies tatsächlich sein Geburtsdatum sein, wäre damit zu rechnen, dass er dieses nennt und das insbesondere auch auf Deutsch kann. Weiter erstaunt, dass der Beschuldigte gut drei Monate nach der Einreise in die Schweiz sein Geburtsdatum auf einmal genau kennen will. Es leuchtet nicht ein, weshalb er dieses nicht bereits bei der Einreise so angegeben hat, wenn es denn stimmen sollte. Im Strafregister ist der Beschuldigte in den Hauptpersonalien mit dem Geburtsdatum «17.07.2007» vermerkt.