Dies passt zu seinen Aussagen bei der Polizei, wonach er im September oder Oktober 2024 in die Schweiz eingereist sei (Einvernahme vom 11.12.2024, S. 6, Z. 228-230). Im Zemis-Auszug ist der Beschuldigte in einer Nebenidentität mit dem Geburtsdatum «17.07.2007» erfasst. Gleiches im Strafregisterauszug. Das Geburtsdatum «17.07.2007» hat der Beschuldigte im laufenden Strafverfahren selbst nie genannt. Er sagte vielmehr aus, dass er am 17.09.2007 geboren sei. Ob dies nun seinen schlechten Deutschkenntnisse geschuldet ist, oder nicht, kann offenbleiben. Fakt bleibt, dass er von sich aus nie angab, am «17.07.2007» geboren zu sein.