Beim Beschuldigten wurde im Zemis das Geburtsdatum «01.01.2006» erfasst, was darauf hindeutet, dass der Tag und Monat seines Geburtsdatums unbekannt waren. Jedoch wurde nicht etwa «1800» vermerkt, was dafür stehen würde, dass das Geburtsjahr unbekannt ist, sondern «2006». Dies spricht dafür, dass bei der Anmeldung bei der Einreise zumindest das Geburtsjahr bekannt war. Weiter ist der Beschuldigte gemäss genanntem Stammblatt am 03.09.2024 in die Schweiz eingereist. Dies passt zu seinen Aussagen bei der Polizei, wonach er im September oder Oktober 2024 in die Schweiz eingereist sei (Einvernahme vom 11.12.2024, S. 6, Z. 228-230).