Auf dem Deckblatt des Einvernahmeprotokolls der Polizei ist das Geburtsdatum 01.01.2006 erfasst; unter Aliasnamen ist namentlich das Geburtsdatum 17.07.2007 genannt. Der Beschuldigte hat das Protokoll auf allen Seiten und insbesondere auch auf dem Deckblatt unterzeichnet. Dies im Gegensatz zur Hafteröffnung, bei welcher er die Unterschrift auf dem Protokoll verweigert hat. Der Beschuldigte hat bei der Polizei keine Klarstellung oder Anpassung des Geburtsdatums verlangt, zumindest wurde keine solche Äusserung protokolliert.