___ und H.________ in einem Taxi von der Polizei angehalten. Im Taxi befanden sich zwei Rucksäcke mit neuwertigen Smartphones und Smartwatches. 4.2 Der Beschwerdeführer ist geständig, den Einbruchdiebstahl vom 11. Dezember 2024 zusammen mit F.________, G.________ und H.________ (alle Zuständigkeit bei Jugendanwaltschaft Emmental-Oberaargau) begangen zu haben, will die drei jedoch nicht kennen und zufällig in Bern getroffen haben. Zudem gibt er an, unter Drogen- (Kokain und Haschisch) sowie unter Medikamenteneinfluss (vier Stück Lyrica) gestanden zu haben.