Am 8. Januar 2025 reichte die Staatsanwaltschaft das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau (nachfolgend: IRM) zur forensischen Altersschätzung vom 8. Januar 2025 (nachfolgend: Gutachten) (vorab per E-Mail) ein. Mit Verfügung vom selben Tag nahm und gab die Verfahrensleitung davon Kenntnis und teilte mit, dass allfällige abschliessende Bemerkungen dazu unverzüglich, d.h. innert zwei Tagen ab Zustellung der Verfügung, einzureichen seien. Am 11. Januar 2025 reichte der Be-