Mit Verfügung vom 31. Dezember 2024 nahm und gab die Verfahrensleitung i.V. von den erwähnten Eingaben Kenntnis und gab bekannt, dass auf einen zweiten Schriftenwechsel verzichtet werde und abschliessende Bemerkungen umgehend einzureichen seien. Am 8. Januar 2025 reichte die Staatsanwaltschaft das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau (nachfolgend: IRM) zur forensischen Altersschätzung vom 8. Januar 2025 (nachfolgend: Gutachten) (vorab per E-Mail) ein.