8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und der von ihm geleisteten Sicherheit in der Höhe von CHF 1'000.00 entnommen. 3. Es wird keine Entschädigung gesprochen.