Auch seine Ausführung, wonach ihm ein Mann vom Störungsdienst der Beschuldigten gesagt habe, dass er abgehört werde (Z. 156 ff. des Protokolls), erscheint als blosse unbelegte Behauptung. Gemäss den Angaben der Beschuldigten hat eine umgehende Prüfung ihrer Techniker am 14. März 2024 ergeben, dass keine Störung vorliegt (vgl. S. 2 der oberinstanzlichen Stellungnahme der Beschuldigten vom 23. Januar 2025, vgl. ebenso das Schreiben der Beschuldigten an den Beschwerdeführer vom 20. August 2024 und die vom Beschwerdeführer eingereichte Liste von angeblicher Telefonüberwachung mit Abschaltung, wonach die Beschuldigte