5 gegen die Beschuldigte Strafanzeige wegen Widerhandlung gegen das Fernmeldegesetz eingereicht, wobei er gleichermassen wie in der Strafanzeige vom 25. August 2025 sachverhaltsmässig geltend machte, dass seine Telefonate von der Beschuldigten abgehört und absichtlich beendet würden. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland hat den diesbezüglichen Sachverhalt geprüft und insoweit am 26. Juli 2024 eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen. Soweit der Beschwerdeführer mit seiner Strafanzeige vom 25. August 2024 dieselben