Seitens der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird kein Verfahren und keine Überwachung gegen den Anzeiger geführt. Für die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland [ist] weder erkennbar noch überprüfbar, ob von einer anderen Behörde Überwachungsmassnahmen angeordnet wurden. Sie wäre gegebenenfalls auch nicht befugt, diese auf ihre Rechtmässigkeit zu überprüfen. Dies wäre gemäss der eidgenössischen Strafpro-