___ AG wegen Widerhandlung gegen das Fernmeldegesetz am 26.07.2024 durch die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland bereits einmal rechtskräftig nicht an die Hand genommen. Diesbezüglich wird auf die rechtskräftige Verfügung BJS 24 16262 vom 26.07.2024 verwiesen. Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland hat dabei von Amtes wegen geprüft, ob eine strafbare Handlung vorliegt. Die Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland wurde daher tätig, und es liegt eine hoheitliche Verfahrenshandlung im Sinne eines aktiven Tuns vor. Bezüglich des mit Strafanzeige vom 12.04.2024 bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland und nun […]