4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfahrenskosten des Verfahrens PEN 24 32 des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 4. April 2024 werden vollumfänglich bis zum 30. November 2025 gestundet. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'200.00, trägt der Kanton Bern. 3. Es wird keine Entschädigung ausgerichtet.