Mit anderen Worten sind detaillierte und aktuelle Urkunden zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen einzureichen (u.a. aktuelle Steuererklärung sowie letzte detaillierte Steuerveranlagung / Belege betreffend Einkünfte und Ausgaben). Dies gilt ebenfalls für eine allfällige erneute Beschwerde.