Ein solches wäre erneut bei der Vorinstanz, dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau, zu stellen. Gestützt auf das Gesuch und die eingereichten Unterlagen muss sich die finanzielle Situation vor und nach dem Urteil PEN 24 32 vom 4. April 2024 beurteilen lassen. Die finanziellen Umstände sind zu beschreiben und unter Beilage entsprechender Unterlagen zu belegen. Mit anderen Worten sind detaillierte und aktuelle Urkunden zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen einzureichen (u.a. aktuelle Steuererklärung sowie letzte detaillierte Steuerveranlagung / Belege betreffend Einkünfte und Ausgaben).