SHV sowie die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe [SKOS-Richtlinien]) ist höher bzw. grosszügiger berechnet als das betreibungsrechtliche Existenzminimum (Kreisschreiben Nr. B 1 betreffend Richtlinien über die Berechnung des Existenzminimums vom 1. April 2010/1. Juli 2020), welches im Rahmen der Prüfung eines Stundungs- bzw. Erlassgesuchs praxisgemäss beigezogen wird (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern SK 24 134 vom 16. April 2024 E. 3).