2 • diverse Auszüge des auf den Beschwerdeführer lautenden Kontos E.________, denen entnommen werden kann, dass der Beschwerdeführer der B.________ am 12. Februar 2024 CHF 24'000.00 bezahlte und der Saldo am 11. Dezember 2024 CHF 100.14 betrug; • ein ärztliches Zeugnis vom 10. Dezember 2024, welches dem Beschwerdeführer eine vollumfängliche Arbeitsunfähigkeit für die Zeit vom 9. September 2024 bis zum 22. Dezember 2024 attestierte.