BSG 162.11]). Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Entscheid unmittelbar in seinen rechtlich geschützten Interessen betroffen und somit zur Beschwerdeführung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO). Auf die frist- und als Laieneingabe knapp formgerecht eingereichte Beschwerde ist demnach einzutreten. 3. 3.1 Der Beschwerdeführer beschränkte sich darauf, einige Notizen, Datum und Unterschrift auf dem angefochtenen Entscheid anzubringen. So schrieb er auf die erste Seite: Rechtsvorschlag, Siehe beil. Schreiben, B.________ (Versicherung), C.________ (Bank), Arztzeugnis