7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör verletzt worden ist. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, werden im Umfang von CHF 700.00 der Beschwerdeführerin auferlegt und der geleisteten Sicherheit in der Höhe von CHF 1'000.00 entnommen, womit die geleistete Sicherheit im Umfang von CHF 300.00 zurückerstattet wird. Die verbleibenden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 300.00 trägt der Kanton Bern.