Zusammengefasst führt B.________ aus, dass die Schuldanerkennung im Ehevertrag ungültig sei und unter Ausnützung des Vertrauensverhältnisses mit A.________ zustande gekommen sei. 3.3 Die Staatsanwaltschaft begründet die Nichtanhandnahme eines Strafverfahrens gegen den Beschuldigten wegen Erschleichung einer falschen Beurkundung, evtl. Betrugs wie folgt (vgl. S. 2 f. der angefochtenen Verfügung): Vorliegend stellt sich die Frage der Verjährung […].