Das Scheidungsurteil ist am 16. April 2016 in Rechtskraft erwachsen. 3.2 Nachdem die Beschwerdeführerin sich zunächst mehrfach an das Regionalgericht Bern-Mittelland gewandt und erfolglos eine Revision des Scheidungsurteils in güterrechtlicher Hinsicht beantragt hatte, erstattete sie am 27. Mai 2024 bei der Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten Strafanzeige u.a. wegen Falschbeurkundung einer öffentlichen Urkunde betreffend den Ehevertrag vom 23. Dezember 1988. Der diesbezügliche Vorwurf wurden von der Staatsanwaltschaft wie folgt korrekt zusammengefasst (vgl. S. 2 der angefochtenen Verfügung