Am 4. April 2016 wurde die Ehe zwischen dem Beschuldigten und der Beschwerdeführerin vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland unter der Leitung von Gerichtspräsidentin C.________ geschieden, wobei die von den Ehegatten am 10. März 2016 abgeschlossene Vereinbarung über die Scheidungsfolgen, mit welcher sie sich als güterrechtlich vollständig auseinandergesetzt erklärt hatten, gerichtlich genehmigt wurde. Das Scheidungsurteil ist am 16. April 2016 in Rechtskraft erwachsen.