2 weit ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. Zumal sich den Eingaben der Beschwerdeführerin offensichtlich keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung von Gerichtspräsidentin C.________ entnehmen lassen, wird darauf verzichtet, diese von Amtes wegen der zuständigen Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Es steht der Beschwerdeführerin frei, sich insoweit selbst an die Staatsanwaltschaft zu wenden.