3. Es wird keine Entschädigung gesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, v.d. Fürsprecher B.________ (per Einschreiben) - Staatsanwalt C.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (per Einschreiben) Mitzuteilen: - dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht, Gerichtspräsidentin J.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 6. Januar 2025 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: