Die Behauptung des Beschwerdeführers, wonach er mit seiner Aussage, sich vorstellen zu können in Montenegro zu leben, dort drei Häuser zu kaufen und diese zu vermieten, um von deren Mieteinnahmen zu leben, lediglich «Luftschlösser» gebaut habe, um seine Gesprächspartnerin zu beeindrucken, ist als Schutzbehauptung zu werten. So führt die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme nachvollziehbar aus, dass die Aussagen des Beschwerdeführers mehrere Elemente enthalten, die für einen Realitätsbezug seiner Aussagen sprechen. So habe er ein «spezielles Telefon für 1100 Euro» erwähnt, womit offensichtlich ein Kryptohandy gemeint sei, da die EUR