So hat er auch an der Einvernahme vom 09. Dezember 2024 teilgenommen. Dennoch bestehen vorliegend im aktuellen Verfahrensstadium gewichtige Indizien für das Vorliegen von Fluchtgefahr. So hat sich der Vorwurf gegen den Beschuldigten deutlich erhöht. Aus dem Sammelrapport der Kantonspolizei Bern vom 09. April 2024 geht hervor, dass dem Beschuldigten damals die Veräusserung von 3 Kg Kokain vorgeworfen worden ist. Zum heutigen Zeitpunkt besteht nach Auswertung des Kryptomobiltelefons von D.________ gegen den Beschuldigten der dringende Verdacht in Bezug auf über 17 Kg Kokaingemisch.