Ausserdem arbeitet der Beschuldigte in K.________, wo er am 12. Dezember 2024 von der Polizei angehalten worden ist. Demnach weist der Beschuldigte enge Beziehungen zur Schweiz auf. Daneben pflegt der Beschuldigte jedoch auch Beziehungen zu Montenegro. Er spricht serbisch, pflegt regelmässigen Kontakt zu seinem Onkel und zu seinem Cousin und verbringt die Sommerferien dort. Mit der Verteidigung ist einig zu gehen, dass sich der Beschuldigte im bisherigen Strafverfahren seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft den Behörden stets zur Verfügung gehalten hat. So hat er auch an der Einvernahme vom 09. Dezember 2024 teilgenommen.