51 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs [StGB; SR 311.0]), kontinuierlich verringert (zum Ganzen: BGE 145 IV 503 E. 2.2 und 143 IV 160 E. 4.3, je mit Hinweisen; ferner Urteil des Bundesgerichts 1B_476/2021 vom 23. September 2021 E. 3.1) 5.2 Die Vorinstanz führt zur Fluchtgefahr aus was folgt: Der Beschuldigte ist schweizerischer und mazedonischer Doppelbürger. Er ist zwar von der 6. bis zur 8. Klasse in Montenegro zur Schule gegangen, hat aber den Grossteil seines Lebens in der Schweiz verbracht und lebt zusammen mit seiner Schwester bei den Eltern in H.________ (Ortschaft). Ausserdem arbeitet der Beschuldigte in K.___