Mit der Staatsanwaltschaft ist gestützt auf das dem Haftantrag beiliegende Einvernahmeprotokoll vom 09. Dezember 2024 (vgl. insbes. Z. 2623 – 2627) sowie mit Verweis auf die bisherigen Verfahren vor dem kantonalen Zwangsmassnahmengericht – insbesondere den Haftanordnungsentscheid vom 23. Oktober 2024 (KZM 23 1395) – einig zu gehen, dass der dringende Tatverdacht besteht, dass der Beschuldigte mit über 17 Kilogramm Kokaingemisch gehandelt hat. Der dringende Tatverdacht wird von der amtlichen Verteidigung sodann auch nicht bestritten.