Die Daten auf dem speziell verschlüsselten Kryptohandy von D.________ würden nicht nur die bisherigen Belastungen gegen den Beschuldigten bestätigen, sondern diesen überdies auf eine Gesamtmenge von über 17 Kilogramm Kokaingemisch (Reinheitsgrad 86%) erhöhen. Dies namentlich, weil der Beschuldigte als der in den Drogenbuchhaltungsnotizen auftauchende «E.________» bzw. «F.________ habe identifiziert werden können und sich der ebenfalls in den Drogenbuchhaltungsnotizen erwähnte «G.________» als sein Abnehmer herausgestellt habe.