Am 12. Dezember 2024 wurde er erneut festgenommen. Daraufhin ordnete das Zwangsmassnahmengericht mit Entscheid vom 13. Dezember 2024 auf Antrag der Staatsanwaltschaft erneut die Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an, d.h. bis am 11. März 2025. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, privat verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 17. Dezember 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer). Er beantragte die Aufhebung des Entscheids und die Entlassung des Beschwerdeführers aus der Haft, dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge.