Am 20. Juli 2023 wurde der Beschwerdeführer festgenommen und mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht/Vorinstanz) vom 21. Juli 2023 wurde die Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten angeordnet. Nachdem die Untersuchungshaft mit Entscheid vom 23. Oktober 2023 um einen Monat verlängert worden ist, wurde der Beschwerdeführer aus der Haft entlassen. Am 12. Dezember 2024 wurde er erneut festgenommen.