3. Die Kosten der Ausstandsverfahren, insgesamt bestimmt auf CHF 2’000.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt. 4. Es werden keine Entschädigungen gesprochen. 5. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Gesuchstellerin, v.d. Rechtsanwältin B.________ (per Einschreiben) - der Gesuchsgegnerin (per Einschreiben) - dem Sachverständigen/Gesuchsgegner (per Einschreiben) - dem Straf- und Zivilkläger, v.d. Rechtsanwältin F.________ (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland (mit den Akten – per Einschreiben)