4. Die Gesuchsgegnerin begründet ihr Gesuch mit mehreren Handlungen und Unterlassungen der Gesuchsgegnerin anlässlich der Hausdurchsuchung vom 12. Dezember 2024. 4.1 Die Gesuchstellerin bringt vor, dass Rechtsanwältin G.________, welche Rechtsanwältin F.________ anlässlich der Hausdurchsuchung vom 12. Dezember 2024 vertreten hat, die Gesuchsgegnerin geduzt habe. Weiter habe Rechtsanwältin G.________ zur Gesuchsgegnerin gesagt, dass sie noch etwas zum weiteren Verfahren besprechen müssten. Daraus sei auf ein freundschaftliches Verhältnis zu schliessen. Die Gesuchsgegnerin sowie Rechtsanwältin G.___